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Es werden nur vollständige, spezifisch an die Stiftung gerichtete Finanzierungsanträge bearbeitet. Gesuche von grossen Hilfswerken können nicht berücksichtigt werden. Beiträge an allgemeine Sammelaktionen werden nicht geleistet.

Der Eingang der Gesuche wird nicht bestätigt. Die Gesuche werden fortlaufend bearbeitet, es bestehen keine fixen Eingabetermine.

Die Gesuchsteller werden zu gegebenem Zeitpunkt schriftlich informiert über den Entscheid des Stiftungsrates, resp. des Vergabeausschusses. Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.

Das Projektdossier muss detailliert Auskunft geben über Trägerschaft, Projektinhalt, Ziele, Budget inkl. Finanzierungsplan sowie über Anträge an andere Förderstellen.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag das
Gesuchsformular bei. Dieses soll einen kurzen Überblick über das geplante Vorhaben geben und nicht einen ausführlichen Projektbeschrieb ersetzen. Konzentrieren Sie sich deshalb auf die wesentlichen Informationen.

Ungefragt zugesandte Unterlagen werden nicht retourniert.

Eine allgemeine Anleitung zur Gesuchserstellung finden Sie bei SwissFoundations . (Rubrik "Perfektes Gesuch")